Abo-Bedingungen

Durch Bestellung eines Abos kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Abonnent*in und Veranstaltendem (Stadt Herne, Konzertdirektion Landgraf oder Schauspielhaus Bochum) zustande.

Bei Buchung der Abos für Gastspiele der Konzertdirektion Landgraf und im Schauspielhaus Bochum wird der Fachbereich Kultur als Vermittler tätig.

Die Anmeldung kann nur von einer geschäftsfähigen Person vorgenommen werden.

Das Abo kann nur durch eine schriftliche Kündigung zum Abschluss einer Saison (bis zum 31. Mai eines Jahres) beendet werden, andernfalls verlängert es sich um eine weitere Spielzeit.

Der Abo-Preis wird grundsätzlich bei Bestellung fällig. Der Abo-Ausweis wird nach Bezahlung versandt. Ermäßigungsansprüche, die sich im Laufe einer Spielzeit ergeben, können nicht berücksichtigt werden.

Fällt eine Vorstellung aufgrund höherer Gewalt aus, wird sich die Stadt Herne um einen angemessenen Ersatz zu einem anderen Termin bemühen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Programm- und Terminänderungen bleiben vorbehalten. Änderungen sind nicht vorgesehen, können jedoch erforderlich werden. Auch dann besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Eine Benachrichtigung erfolgt nach Möglichkeit direkt oder durch die örtliche Presse.

Änderungen der Abo-Bedingungen werden einen Monat vor dem jährlichen Kündigungstermin schriftlich mitgeteilt.

Die Zahlungen sind unter Angabe der Auftrags-Nr. (siehe Rechnung) auf das angegebene Konto zu überweisen.

Grundsätzlich ist ein Abo übertragbar. Bei einem ermäßigten Abo muss jedoch ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Eine Rückvergütung nicht besuchter Veranstaltungen ist ausgeschlossen.

Das Abonnement erfordert das Einverständnis von persönlichen Angaben zur elektronischen Datenerfassung. Die Daten finden ausschließlich Verwendung im Kulturbüro der Stadt Herne. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

Mit dem Abschluss bzw. der Verlängerung eines Abos werden die vorstehenden Bedingungen anerkannt.

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